Ludwig A. Minelli, Gründer von DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben – verstorben
Der Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V. gibt mit tiefer Trauer bekannt, dass sein Mitbegründer und langjähriger Wegbereiter Ludwig A. Minelli am 29. November 2025 kurz vor seinem 93. Geburtstag selbstbestimmt durch eine Freitodbegleitung verstorben ist. Sein Tod markiert das Ende eines Lebens, das wie kaum ein anderes für die Verteidigung von Selbstbestimmung und Menschenrechten am Lebensende stand.
Seit der Gründung der deutschen Sektion im Jahr 2005 hat Minelli maßgeblich dazu beigetragen, die Prinzipien von Selbstbestimmung und Wahlfreiheit am Lebensende auch in Deutschland zu etablieren und zu verteidigen. Die Vereinsleitung und das Team von DIGNITAS Deutschland werden die Arbeit im Sinne des Gründers als professionelle und engagierte Organisation für Selbstbestimmung und Wahlfreiheit weiterführen.
1. Ein Leben für Freiheit und Selbstbestimmung
Ludwig A. Minelli begann seine berufliche Laufbahn als Journalist und Jurist. Bereits früh setzte er sich für die Rechte des Einzelnen ein. 1998 gründete er den Verein DIGNITAS in der Schweiz mit dem Ziel, Menschen die Möglichkeit zu geben, über Art und Zeitpunkt ihres Lebensendes selbst zu entscheiden. Sein Engagement war geprägt von juristischer Expertise, politischem Weitblick und unermüdlichem Einsatz für die Menschenwürde. Minelli war überzeugt: Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Menschenrechte.
2. Internationale Bedeutung und der Fall Haas gegen die Schweiz
Ein herausragender Meilenstein in L. A. Minellis Wirken war der Fall Haas gegen die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Am 20. Januar 2011 bestätigte der EGMR das Recht eines urteilsfähigen Menschen, über Art und Zeitpunkt seines Lebensendes selbst zu entscheiden. Dieses Urteil war wegweisend für die internationale Anerkennung des Rechts auf Selbstbestimmung und beeinflusste die Debatte um die Suizidassistenz in ganz Europa nachhaltig. Minelli und DIGNITAS haben damit ein Fundament geschaffen, auf dem sich weitere rechtliche Entwicklungen stützen konnten.
3. Juristische Erfolge in Deutschland und Österreich
Auch in Deutschland setzte L. A. Minelli entscheidende Impulse. Am 26. Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB, der die professionelle ärztlich unterstützte Suizidassistenz faktisch unmöglich machte, für verfassungswidrig und von Beginn an nichtig. Minelli war gemeinsam mit DIGNITAS Deutschland und weiteren Parteien Beschwerdeführer in diesem Verfahren. Noch im selben Jahr hob der Verfassungsgerichtshof in Österreich das Verbot der Suizidassistenz auf – ein Verfahren, das von DIGNITAS initiiert und unterstützt wurde. Diese Erfolge markieren Meilensteine für die Selbstbestimmung am Lebensende in Europa.
4. Die Philosophie von DIGNITAS
Die Arbeit von DIGNITAS basiert auf einem umfassenden Ansatz: Neben der Freitodbegleitung gehören Palliativversorgung, Suizidversuchsprävention und Patientenverfügungen zum Beratungskonzept. L. A. Minelli erkannte früh, dass Menschen mit leidvoller Geschichte weiterleben wollen, wenn sie einen für sie akzeptablen Weg finden. Die Prävention von Suizidversuchen ist daher bis heute ein zentrales Element der DIGNITAS-Philosophie.
5. Ausblick
DIGNITAS Deutschland wird die Arbeit von Ludwig A. Minelli fortsetzen und sich weiterhin für Selbstbestimmung und Wahlfreiheit am Lebensende einsetzen – in Deutschland und darüber hinaus. Sein Vermächtnis ist Auftrag und Verpflichtung zugleich: Menschen ein Leben und Sterben in Würde zu ermöglichen.