Im September 2005 gegründet, setzt sich Dignitas Deutschland e.V. für Freiheit, Selbstbestimmung und Menschenrechte ein.
Der Verein unterstützt mittels anwaltlicher Hilfe seine Mitglieder darin, dass diese Ihre durch die Verfassung gewährleisteten Rechte auf freie Selbstbestimmung gegenüber Krankenhäusern, Pflegestationen, Ärzten und Pflegepersonal durchsetzen können. Dies gilt auch für die passive und indirekte Sterbehilfe.
Schließlich steht der Verein auch Ärzten und Patienten, Krankenhäusern und Pflegeheimen als Berater zur Verfügung, wenn und soweit in kritischen rechtlichen Fragen eine Beratung durch die von DIGNITAS-Deutschland regelmäßig beauftragten Rechtsanwälte gewünscht wird.
Wir leisten Hilfestellung und Beratung bei den Themen Patientenverfügung, Selbstbestimmung und Freitodbegleitung.
Seit der unter Federführung von Dignitas Deutschland e.V. erkämpften Entscheidung des BVerfG vom 26.02.2020 zur Rechtmäßigkeit des eigenen Sterbewunsches und der damit verbundenen Möglichkeit der assistierten Selbsttötung können wir in Deutschland unter den vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Voraussetzungen Freitodbegleitungen vermitteln.