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Der Verein DIGNITAS-Deutschland e.V. wurde am 26. September 2005 in Hannover gegründet.
Erste Vorsitzende des Vereins ist Sandra Martino. Zweite Vorsitzende ist die Dipl. Sozialarbeiterin / Dipl. Sozialpädagogin Sabine Laube.
DIGNITAS-Deutschland hat sich seit seiner Gründung engagiert dafür eingesetzt, dass die von den Bürgern errichteten Patientenverfügungen einklagbar und durchsetzbar sind. Dass es in Deutschland im September 2009 endlich gelungen ist, die gesetzliche Regelung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen zu erreichen, ist ein besonders großer Erfolg.
Der Verein unterstützt mittels anwaltlicher Hilfe seine Mitglieder darin, dass diese Ihre durch die Verfassung gewährleisteten Rechte auf freie Selbstbestimmung gegenüber Krankenhäusern, Pflegestationen, Ärzten und Pflegepersonal durchsetzen können. Dies gilt auch für die passive und indirekte Sterbehilfe.
Schließlich steht der Verein auch Ärzten und Patienten, Krankenhäusern und Pflegeheimen als Berater zur Verfügung, wenn und soweit in kritischen rechtlichen Fragen eine Beratung durch die von DIGNITAS-Deutschland regelmäßig beauftragten Rechtsanwälte gewünscht wird.
Im Dezember 2015 ist das Sterbehilfe-Verbotsgesetz (§217 StGB) in Kraft getreten, ein gegen schwer leidende und verzweifelte Menschen gerichtetes Gesetz.
Durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 wurde dieses Verbotsgesetz für verfassungswidrig erklärt.
Daher besteht in Deutschland wieder die liberale Rechtslage, die bis Dezember 2015 galt (und zwar seit 1871). Damit kann der Verein DIGNITAS grundsätzlich wieder die Unterstützung seiner Mitglieder leisten, wie vor Inkrafttreten des – jetzt für nichtig erklärten – Verbotsgesetzes.
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