Über 20 Jahre
DIGNITAS – Deutschland e.V.

Am 26. September 2005 trafen sich sieben Personen im Hotel
Plaza in Hannover, um unter dem Vorsitz des Gründers des
Schweizer Vereins « DIGNITAS – Menschenwürdig leben –
Menschenwürdig sterben», Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli, den
Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig
sterben (Sektion Deutschland) e.V.» zu gründen.

Von Anfang an Gegenwind

Die Gründung des Vereins zog einige Aufmerksamkeit auf sich: Schon während der Gründung demonstrierten auf Aufruf der Deutschen Hospizstiftung mehrere Personen mit Toten- kopfmasken vor dem Hotel. Politikerinnen und Politiker sowie Kirchenvertretende verkündeten lauthals, sie würden dafür sorgen, dass der Verein in Deutschland nicht lange existieren sollte.

Hürden und Meilensteine
von DIGNITAS – Deutschland e.V.

2005: Gründung

Die Vereinsleitung hatten zunächst Ludwig A. Minelli (1. Vorsitzender) und der Arzt Uwe-Christian Arnold (2. Vorsitzender) inne. Rechtsanwalt Dieter Graefe fungierte bis 2025 als Justiziar des Vereins. Nach ein paar Jahren erfolgte der Umzug des Büros in den heutigen Sitz an der Schmiedestraße 39 in Hannover.

Nach dem Rücktritt von Uwe-Christian Arnold wurde 2010 Sabine Laube als 2. Vorsitzende gewählt. 2016 übernahm Sandra Martino den 1. Vorsitz von Ludwig A. Minelli. Uwe-Christian Arnold verstarb bedauerlicherweise im Februar 2020 an den Folgen einer schweren Erkrankung.

2005 – 2015: Beratung über Grenzen hinweg

Von September 2005 bis Dezember 2015, also ungefähr 10 Jahre lang, hat der Verein unzählige ratsuchende Menschen zu Patientenverfügung, Patientenrechten und den Möglichkeiten einer Freitodbegleitung in der Schweiz beraten. Deutsche mussten damals für einen assistierten Suizid in die Schweiz fahren.

Dezember 2015: Ein Gesetz verändert alles

2015 standen vier Gesetzesentwürfe zur Regulierung der Suizidhilfe im Bundestag zur Abstimmung. Am 6. November 2015 wurde die Gesetzesvorlage von Steffen Augsberg (im Auftrag der früheren Hospizstiftung), Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD), welche die «geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung» unter Strafe stellte, mit 360 Ja- zu 233 Gegenstimmen angenommen und trat am 10. Dezember 2015 als § 217 StGB und sogenanntes «Sterbehilfe-Verbotsgesetz» in Kraft. Damit durfte der Verein die Mitglieder lediglich zu Fragen und Durchsetzung der Patientenverfügung beraten. Die gesamte Beratung zu den Möglichkeiten einer Freitodbegleitung in der Schweiz musste komplett eingestellt werden.

2016: Der Gang nach Karlsruhe

Vor diesem Hintergrund hat 2016 der Verein DIGNITAS drei Verfassungsbeschwerden gegen das Sterbehilfe-Verbotsgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. 

2020: Das Verbot fällt

Nach vier Jahren Bearbeitungszeit erklärte das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 den § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig. Damit war das Recht des Einzelnen, sein Leben eigenhändig zu beenden und dazu Hilfe von Dritten anzunehmen, höchstrichterlich bestätigt. Dies kam einem Paradigmenwechsel gleich, mit dem die Politiker nicht gerechnet hatten. Als Voraussetzung für legale Suizidhilfe nannte das Bundesverfassungsgericht die Fähigkeit zur freien Willensbildung und die realitätsbezogene Abwägung des Für und Wider in voller Kenntnis aller relevanten Informationen. 

2020 bis dato: Vom Urteil zur Wirklichkeit

Dank der Erfahrung von Sandra Martino, damalige 1.  Vorsitzende des Vereins, und des außerordentlichen Engagements des gesamten Teams von DIGNITAS-Deutschland e.V. entstanden Strukturen zur Umsetzung legaler Freitodbegleitungen in Deutschland. Bundesweit steht inzwischen ein Ärztepool und eine große Anzahl erfahrener Freitodbegleitender zur Verfügung. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurden über DIGNITAS-Deutschland e.V. insgesamt 966 Freitodbegleitungen in Deutschland vermittelt (Stand 31. Dezember 2025).

Ohne Mitglieder nicht möglich

Von 2015 bis 2020 war unsere Arbeit stark eingeschränkt. In dieser schweren Zeit haben uns dankenswerterweise unsere Mitglieder ganz besonders unterstützt und dem Verein die Treue gehalten. Sie waren unglaublich erbost über die Bevormundung durch die Politik und ermutigten uns, juristisch gegen dieses Gesetz vorzugehen und ihre Rechte zur Wahlfreiheit und Selbstbestimmung am Lebensende zu verteidigen. 

Ein besonderer Dank gilt unseren treuen Mitgliedern und Unterstützern, die unseren Einsatz für Selbstbestimmung erst möglich machen!
Für Unterstützer unser Spendenkonto: DE36ZZZ00000932073

Ludwig A. Minelli –
Ein Pionier und Kämpfer legt sich zur Ruhe

Ludwig A. Minelli verstarb am 29. November 2025 nach schwerer Krankheit kurz vor seinem 93. Geburtstag selbstbestimmt durch eine Freitodbegleitung. Sein Lebenswerk war geprägt von außerordentlichem Engagement, Kampfgeist, Ideenreichtum und tiefen Verständnis für die Herausforderungen, die mit dem Thema Sterbehilfe und dem Recht auf einen würdevollen Tod verbunden sind.

L. A. Minelli war nicht nur ein Pionier in diesem sensiblen Bereich, sondern auch ein leidenschaftlicher Befürworter der ethischen Verantwortung, die wir gegenüber unseren Mitmenschen tragen. Durch seine Arbeit hat er vielen Menschen, insbesondere unseren Vereinsmitgliedern, in schwierigen Lebenslagen Hoffnung und Unterstützung gegeben.

Sein Vermächtnis wird in den Herzen derjenigen weiterleben, die von seiner Vision und seinem unerschütterlichen Glauben an die Autonomie des Individuums inspiriert wurden. Ludwig A. Minelli wird als bedeutender Kämpfer für Freiheit, Selbstbestimmung und Menschenrechte in Erinnerung bleiben.

Unseren Einsatz für Selbstbestimmung unterstützen

Freiheit, Selbstbestimmung und Menschenwürde – dafür setzen wir uns ein. Dass wir diese Werte schützen und fördern können, verdanken wir Menschen wie Ihnen. Ihre Mitgliedschaft unterstützt unsere Ziele und verleiht ihnen eine bedeutende Stimme im gesellschaftlichen Diskurs.